Ratgeber
Akkus und Batterien bei IT-Transporten
Fast jedes mobile Gerät enthält einen Lithium-Ionen-Akku, jede USV schwere Batterien. Für den Transport macht es einen Unterschied, ob Akkus eingebaut, lose oder beschädigt sind. Diese Angaben brauchen wir vor dem Angebot.
Worauf es ankommt
- Eingebaut
- Für intakte Akkus in Geräten gelten im Transport Erleichterungen.
- Lose
- Ersatzakkus außerhalb von Geräten unterliegen strengeren Regeln.
- Beschädigt
- Aufgeblähte, beschädigte oder defekte Akkus brauchen gesonderte Behandlung und müssen vorab gemeldet werden.
- Bleibatterien
- USV-Batterien sind schwer und können ebenfalls Transportregeln unterliegen.
Planungsfragen
Diese Punkte klären wir vor dem Angebot – je früher sie bekannt sind, desto genauer wird die Planung.
- Enthalten die Geräte Akkus oder Batterien?
- Gibt es lose Ersatzakkus?
- Sind beschädigte oder aufgeblähte Akkus dabei?
- Um welche Batterietypen geht es bei USV-Anlagen?
- Wie sind die Geräte verpackt?
Das brauchen wir von Ihnen
- Akku-Angabe im Formular
- Lose Akkus ja/nein
- Beschädigte Akkus ja/nein
- Batterietyp bei USV
Unsere Leistung für Sie
Das organisieren wir
- Transport Ihrer IT-Hardware vom Abholort direkt zum Ziel – von einer Palette bis zu wiederkehrenden Mengen
- Auf Wunsch Abholung an mehreren Standorten, Seriennummernerfassung und projektbezogene Verpackung
- Termine abgestimmt mit allen Abhol- und Zielstandorten – mit einem Ansprechpartner für Sie
Gut zu wissen
Geben Sie Akkus und deren Zustand vorab an – für Gefahrgutfragen ist Ihr Gefahrgutbeauftragter der richtige Ansprechpartner.
So läuft es ab
- 01
Anfrage
Sie senden Strecke, Termin, Warengruppe und Menge über das Formular unten – Seriennummern brauchen wir dafür nicht.
- 02
Prüfung
Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, unter welchen Bedingungen der Transport möglich ist.
- 03
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang – auf Wunsch mit Mehrstandortabholung, Seriennummernerfassung und Verpackung.
- 04
Durchführung
Transport nach den geklärten Bedingungen; beschädigte Akkus nur nach gesonderter Vereinbarung.
Fragen und Antworten: Akkus und Batterien im Transport
Dürfen Notebooks mit eingebautem Akku transportiert werden?
Ja, für intakte Akkus in Geräten gelten Erleichterungen. Melden Sie beschädigte oder aufgeblähte Akkus vorab.
Was ist mit losen Ersatzakkus?
Lose Akkus unterliegen strengeren Regeln. Geben Sie in der Anfrage an, ob welche dabei sind.
Wer berät zu Gefahrgutfragen bei Akkus?
Verbindlich Ihr Gefahrgutbeauftragter. Wir klären die Transportbedingungen anhand Ihrer Angaben zu Akkutyp und Zustand.
Anfrage
Anfrage zu diesem Thema: Akkus und Batterien im Transport
Drei Schritte. Was Sie noch nicht wissen, dürfen Sie offen lassen.
Angaben für die Planung
- Akku-Angabe im Formular
- Lose Akkus ja/nein
- Beschädigte Akkus ja/nein
- Batterietyp bei USV