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IT-Hardware-Transporte in die und aus der Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. IT-Hardware wird beim Grenzübertritt aus- und eingeführt – auch bei Rückläufern, die zum Remarketer nach Deutschland gehen. Dazu kommt das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lkw.
Worauf es ankommt
- Zollformalitäten in beide Richtungen
- Auch Rückläufer aus der Schweiz brauchen Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen.
- Fahrverbote
- Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lkw prägen den Zeitplan.
- Gebrauchtgeräte
- Wie gebrauchte Geräte zollrechtlich behandelt werden, klärt Ihr Zolldienstleister.
- Dokumente
- Handelsrechnung bzw. Proforma und Packliste sollten zur Menge passen.
Planungsfragen
Diese Punkte klären wir vor dem Angebot – je früher sie bekannt sind, desto genauer wird die Planung.
- Wer ist Versender bzw. Empfänger in der Schweiz?
- Wer übernimmt die Zollformalitäten?
- Neue oder gebrauchte Geräte?
- Passt der Termin zu den Fahrverboten?
Das brauchen wir von Ihnen
- Adressen
- Zuständigkeit Zoll
- Dokumente
- Mengen
Unsere Leistung für Sie
Das organisieren wir
- Transport Ihrer IT-Hardware vom Abholort direkt zum Ziel – von einer Palette bis zu wiederkehrenden Mengen
- Auf Wunsch Abholung an mehreren Standorten, Seriennummernerfassung und projektbezogene Verpackung
- Termine abgestimmt mit allen Abhol- und Zielstandorten – mit einem Ansprechpartner für Sie
Gut zu wissen
Stimmen Sie Formalitäten früh mit Empfänger oder Zolldienstleister ab – dann planen wir den Grenzübertritt ohne Wartezeit.
So läuft es ab
- 01
Anfrage
Sie senden Strecke, Termin, Warengruppe und Menge über das Formular unten – Seriennummern brauchen wir dafür nicht.
- 02
Prüfung
Wir klären Zollzuständigkeiten und Dokumente und planen den Grenzübertritt.
- 03
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang – auf Wunsch mit Mehrstandortabholung, Seriennummernerfassung und Verpackung.
- 04
Durchführung
Transport mit den abgestimmten Dokumenten und Übergabe beim Empfänger.
Fragen und Antworten: Schweiz
Brauchen Leasingrückläufer aus der Schweiz Zollpapiere?
Ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; auch Rückläufer werden aus- und eingeführt.
Darf ein Lkw in der Schweiz sonntags fahren?
In der Regel nicht – es gelten Nacht- und Sonntagsfahrverbote für Lkw. Wir planen entsprechend.
Wer übernimmt die Zollanmeldung?
Das legen wir vor dem Angebot fest – Sie, Ihr Zolldienstleister oder wir über Partner.
Anfrage
Anfrage zu diesem Thema: Schweiz
Drei Schritte. Was Sie noch nicht wissen, dürfen Sie offen lassen.
Angaben für die Planung
- Adressen
- Zuständigkeit Zoll
- Dokumente
- Mengen